Vereinbarte Vergütungssätze (01.08.2026 bis 31.07.2027) in Euro

Der Tagespflegesatz setzt sich zusammen aus:

  • Pflegebedingte Kosten
  • Unterkunft/Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Investitionskostenzuschuss
  • Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI
Tagessätze
Pflegegrad
Pflegebedingte
Kosten
Unterkunft/
Verpflegung
gesamt
169,72 €23,27 €92,99 €
273,39 €23,27 €96,66 €
377,06 €23,27 €100,33 €
480,73 €23,27 €104,00 €
584,40 €23,27 €107,67 €

Die "Pflegebedingten Kosten", die "Fahrtkosten" und die "Altenpflegeausbildungsumlage" werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von uns direkt mit der Pflegekasse bis zur Höhe in des jeweiligen Pflegegrades abgerechnet.

Vom Gast zu tragen sind die Kosten für "Unterkunft/Verpflegung" und bei Pflegegrad 1 (und ohne Pflegegrad) der "Investitionskostenzuschuss" in Höhe von 5,38 € pro Belegungstag, der "Vergütungszuschlag nach § 43 b SGB XI" in Höhe von 11,23 € pro Belegungstag und der "Vergütungszuschlag nach § 28 Abs.2 PflBG" in Höhe von 5,68 € pro Belegungstag.

Ebenso rechnen wir bei Vorliegen eines Pflegegrades den "Investitionskostenzuschuss" mit dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger ab.

Die Fahrtkosten entnehmen Sie bitte der Fahrtkostenvereinbarung.

Fahrtkostenvereinbarung:

Für die Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes (§ 6 Nr. 3) mit PKW, Bus oder Sondertransportwagen der Tagespflegeeinrichtung

Tageshaus Brake GmbH
Braker Str. 115
33729 Bielefeld

10,82 € Pauschale 1:
Fahrten innerhalb Bielefeld-Brake sowie aus und nach Herford-Stedefreund pro Fahrt
11,85 € Pauschale 2:
Fahrten aus und in die Stadtteile Bi-Milse, Bi-Altenhagen, Bi-Baumheide, Bi-Jöllenbeck, Bi-Heepen, Bi-Theesen, Bi-Vilsendorf, Bi-Schildesche sowie Herford-Laar und Herford-Eikum pro Fahrt
15,97 € Pauschale 3:
Fahrten von und nach Bielefeld-Mitte, Enger oder Herford-Mitte sowie von und nach allen anderen Stadtteilen in Herford und Bielefeld, die nicht in den Pauschalen 1 + 2 genannt sind, pro Fahrt
21,63 € Pauschale 4:
Fahrten von und nach anderen Städten außer Bielefeld, Herford und Enger, pro Fahrt. Sie gilt z.B. für Spenge, Bad Salzuflen, Halle/Westf. etc.
9,06 € Zuschlag 1:
pro Fahrt zu Pauschalen 1 bis 4:
Rollstuhltransport (nichtumsetzbar). Ist der Rollstuhlfahrer in der Lage sich alleine und ohne fremde Hilfe umzusetzen, so ist dieser Zuschlag nicht abrechnungsfähig. Für Umsetzungen mit fremder Hilfe gelten die Pauschalen 1 bis 4 ohne Zuschläge.
12,36 € Zuschlag 2:
pro Fahrt zu Pauschalen 1 bis 4:
Rollstuhltransport, wie bei Zuschlag 1 jedoch ist eine 2. Person erforderlich, um eine Barriere von mehr als drei Stufen zu überwinden (z.B. Tragestuhl). Der Zuschlag 2 ist neben Zuschlag 1 nicht berechnungsfähig.

TEILSTATIONÄRE LEISTUNGEN DER TAGESPFLEGE


Pflegegrad
Stufe der Pflegebedürftigkeit
Leistungen ab 2025 pro Monat
(Angaben in Euro) bis zu
2721,-
31357,-
41685,-
52085,-
  • In Stufe 1 der Pflegebedürftigkeit wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € gezahlt (siehe auch "Zusätzlicher Entlastungsbetrag")
Seit dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tagespflege neben der ambulanten Pflegesachleistung / dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden!

ZUSÄTZLICHER ENTLASTUNGSBETRAG

Grad der
Pflegebedürftigkeit
Leistungen seit 2025
pro Monat
(Angaben in Euro) bis zu
Pflegegrad 1 bis 5131
  • Einsetzbarer Entlastungsbetrag (Einsetzbar z.B. für Tagespflege)

PFLEGE BEI VERHINDERUNG EINER PFLEGEPERSON DURCH PERSONEN, DIE KEINE NAHEN ANGEHÖRIGEN SIND

Grad der
Pflegebedürftigkeit
Leistungen seit 2025
pro Kalenderjahr
(Angaben in Euro) bis zu
Pflegegrad 1 bis 51685