- Pflegebedingte Kosten
- Unterkunft/Verpflegung
- Fahrtkosten
- Investitionskostenzuschuss
- Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI
Tagessätze Pflegegrad |
Pflegebedingte Kosten |
Unterkunft/ Verpflegung |
gesamt |
---|---|---|---|
1 | 64,75 € | 19,95 € | 84,70 € |
2 | 68,16 € | 19,95 € | 88,11 € |
3 | 71,57 € | 19,95 € | 91,52 € |
4 | 74,98 € | 19,95 € | 94,93 € |
5 | 78,38 € | 19,95 € | 98,33 € |
Die "Pflegebedingten Kosten", die "Fahrtkosten" und die "Altenpflegeausbildungsumlage" werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von uns direkt mit der Pflegekasse bis zur Höhe in des jeweiligen Pflegegrades abgerechnet.
Vom Gast zu tragen sind die Kosten für "Unterkunft/Verpflegung" und bei Pflegegrad 1 (und ohne Pflegegrad) der "Investitionskostenzuschuss" in Höhe von 4,18 € pro Belegungstag, der "Vergütungszuschlag nach § 43 b SGB XI" in Höhe von 9,60 € pro Belegungstag und der Vergütungszuschlag nach § 28 Abs. 2 PflBG
Ebenso rechnen wir bei Vorliegen eines Pflegegrades den "Investitionskostenzuschuss" mit dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger ab.
Fahrtkostenvereinbarung:
Für die Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes (§ 6 Nr. 3) mit PKW, Bus oder Sondertransportwagen der TagespflegeeinrichtungTageshaus Brake GmbH
Braker Str. 115
33729 Bielefeld
Beträgt die Vergütung ab 01.07.2024 bis 30.06.2024
10,00 € | Pauschale 1: Fahrten innerhalb Bielefeld-Brake sowie aus und nach Herford-Stedefreund pro Fahrt |
11,00 € | Pauschale 2: Fahrten aus und in die Stadtteile Bi-Milse, Bi-Altenhagen, Bi-Baumheide, Bi-Jöllenbeck, Bi-Heepen, Bi-Theesen, Bi-Vilsendorf, Bi-Schildesche sowie Herford-Laar und Herford-Eikum pro Fahrt |
15,00 € | Pauschale 3: Fahrten von und nach Bielefeld-Mitte, Enger oder Herford-Mitte sowie von und nach allen anderen Stadtteilen in Herford und Bielefeld, die nicht in den Pauschalen 1 + 2 genannt sind, pro Fahrt |
20,00 € | Pauschale 4: Fahrten von und nach anderen Städten außer Bielefeld, Herford und Enger, pro Fahrt. Sie gilt z.B. für Spenge, Bad Salzuflen, Halle/Westf. etc. |
8,50 € | Zuschlag 1: pro Fahrt zu Pauschalen 1 bis 4: Rollstuhltransport (nichtumsetzbar). Ist der Rollstuhlfahrer in der Lage sich alleine und ohne fremde Hilfe umzusetzen, so ist dieser Zuschlag nicht abrechnungsfähig. Für Umsetzungen mit fremder Hilfe gelten die Pauschalen 1 bis 4 ohne Zuschläge. |
11,50 € | Zuschlag 2: pro Fahrt zu Pauschalen 1 bis 4: Rollstuhltransport, wie bei Zuschlag 1 jedoch ist eine 2. Person erforderlich, um eine Barriere von mehr als drei Stufen zu überwinden (z.B. Tragestuhl). Der Zuschlag 2 ist neben Zuschlag 1 nicht berechnungsfähig. |
TEILSTATIONÄRE LEISTUNGEN DER TAGESPFLEGE
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Leistungen 2018 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
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2 | 689,- |
3 | 1298,- |
4 | 1612,- |
5 | 1995,- |
- In Stufe 1 der Pflegebedürftigkeit wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € gezahlt (siehe auch "Zusätzlicher Entlastungsbetrag")
Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tagespflege neben der ambulanten Pflegesachleistung / dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden! |
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ZUSÄTZLICHER ENTLASTUNGSBETRAG
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen seit
2018 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
---|---|
Pflegegrad 1 bis 5 | 125 |
- Einsetzbarer Entlastungsbetrag (Einsetzbar z.B. für Tagespflege)
PFLEGE BEI VERHINDERUNG EINER PFLEGEPERSON DURCH PERSONEN, DIE KEINE NAHEN ANGEHÖRIGEN SIND
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen seit
2018 pro Kalenderjahr (Angaben in Euro) bis zu |
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Pflegegrad 1 bis 5 | 1612 € |